Führerscheinklassen
Die Ausbildung in der Fahrschule darf frühestens 6 Monate vor erreichen des Mindestalters begonnen werden.
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor erreichen des Mindestalters abgenommen werden und die praktische 1 Monat vor erreichen des Mindestalters.
Klasse B | Klasse B 197 | Klasse BE | Klasse B 96 | Klasse A | Klasse A2 | Klasse A1 | Klasse B 196 | Klasse AM | Klasse Mofa | Klasse L
Klasse B
Kraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3.500 kg und 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.
Mit der Klasse B darf man mit einem Kraftfahrzeug bis 3.500 kg folgende Anhänger ziehen:
- Anhänger bis 750 kg zG
- Anhänger über 750 kg zGm, sofern die zG der Fahrzeugkombinationen 3,5 to. nicht übersteigt
Voraussetzung:
- Mindestalter 18 Jahre / 17 Jahre (begleitetes Fahren)
Schließt Klasse AM und L ein.
Benötigte Unterlagen:
- Aktuelles biometrisches Lichtbild
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Die Antragstellung bei der Behörde (LRA OAL) übernehmen wir für dich.
Klasse B 197 (Automatikführerschein)
Siehe Erklärung bei Klasse B.
Die neue nationale Schlüsselzahl B197 bietet die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde.
Zusätzlich zur regulären Ausbildung auf einem Automatikfahrzeug sind 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen zu absolvieren. Anschließend findet eine 15-minütige Testfahrt mit deinem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen statt, dass wir dir auf einer entsprechenden Bescheinigung ausstellen.
Mit dieser Führerscheinklasse könnt ihr auch eine vorhandene Automatikbeschränkung (Schlüsselzahl 78) in eurem Führerschein durch die Führerscheinstelle austragen lassen. Die Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen mehr, somit dürfen dann auch Schaltwagen gefahren werden.
Voraussetzung:
- Mindestalter 18 Jahre / 17 Jahre (begleitetes Fahren)
Schließt Klasse AM und L ein.
Benötigte Unterlagen:
- Aktuelles biometrisches Lichtbild
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Die Antragstellung bei der Behörde (LRA OAL) übernehmen wir für dich.
Folgendes ist zu beachten:
Wer die Klasse B mit Schlüsselzahl 197 erworben hat, erhält bei der Erweiterung der Fahrerlaubnis auf aufbauende Klassen wie z. B. Klasse BE, C oder C1 für diese Klassen eine Automatikbeschränkung mit der Schlüsselzahl 78, sofern diese Prüfungen mit einem Automatikfahrzeug abgelegt werden. Die Klasse B197 bewirkt somit keine automatische Einschränkungsbefreiung auf aufbauende Erweiterungsklassen.
Bitte sprecht uns bei der Anmeldung darauf an, falls ihr anschließend Interesse an einer Erweiterungsklasse habt. Sonst könnte es passieren, dass ihr bei Klasse B die Schlüsselzahl 197 und bei Klasse BE die Schlüsselzahl 78 erhaltet.
Klasse BE
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und deren Kombination die zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg übersteigt. Die zG des Anhängers darf bei der Klasse BE 3.500 kg nicht übersteigen.
Voraussetzung:
- Mindestalter 18 Jahre / 17 Jahre (begleitetes Fahren) und Vorbesitz der Klasse B.
Benötigte Unterlagen:
- Aktuelles biometrisches Lichtbild
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
Die Antragstellung bei der Behörde (LRA OAL) übernehmen wir für dich.
Klasse B 96
Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit zG über 750 kg, sofern die zG der Fahrzeugkombination mehr als 3.500 kg, aber max. 4.250 kg beträgt.
Voraussetzung:
- Mindestalter 18 Jahre / 17 Jahre (begleitetes Fahren) und Vorbesitz der Klasse B.
Benötigte Unterlagen:
- Aktuelles biometrisches Lichtbild
Die Antragstellung bei der Behörde (LRA OAL) übernehmen wir für dich.
Klasse A
Krafträder mit unbeschränkter Leistung.
Diese Führerscheinklasse schließt die Klassen A2, A1 und AM ein.
Voraussetzung:
- Direkteinstieg mit 24 Jahren möglich (hier ist kein Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse erforderlich)
- 20 Jahre, nach 2 Jahren Vorbesitz Klasse A2
Benötigte Unterlagen:
- Aktuelles biometrisches Lichtbild
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen (nur bei Ersterteilung)
Die Antragstellung bei der Behörde (LRA OAL) übernehmen wir für dich.
Klasse A2
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
Diese Führerscheinklasse schließt die Klassen A1 und AM ein.
Voraussetzung:
- Mindestalter 18 Jahre
Benötigte Unterlagen:
- Aktuelles biometrisches Lichtbild
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen (nur bei Ersterteilung)
Die Antragstellung bei der Behörde (LRA OAL) übernehmen wir für dich.
Klasse A1
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Bei Erteilung der Klasse A1 beginnt schon die Probezeit.
Diese Führerscheinklasse schließt Klasse AM ein.
Voraussetzung:
- Mindestalter 16 Jahre
Benötigte Unterlagen:
- Aktuelles biometrisches Lichtbild
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Die Antragstellung bei der Behörde (LRA OAL) übernehmen wir für dich.
Klasse B 196 (A1 mit der Klasse B fahren)
Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird jedoch keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sodass mit dieser Berechtigung z. B. die Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV nicht möglich ist.
Auch ist sichergestellt, dass mit dieser Berechtigung Leichtkrafträder im Ausland nicht geführt werden dürfen.
Voraussetzung:
- seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnisklasse B besitzen,
- das Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben und
- eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden (9 Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten) absolviert haben, deren erfolgreicher Abschluss von einer Fahrlehrerin/einem Fahrlehrer bestätigt wurde
Benötigte Unterlagen:
- Aktuelles biometrisches Lichtbild
Die Antragstellung bei der Behörde (LRA OAL) übernehmen wir für dich.
Klasse AM
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren.
Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor).
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.
Voraussetzung:
- Mindestalter 15 Jahre
Benötigte Unterlagen:
- Aktuelles biometrisches Lichtbild
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Die Antragstellung bei der Behörde (LRA OAL) übernehmen wir für dich.
Klasse Mofa
Mofa bis 50 ccm Hubraum und maximal 25 km/h Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit.
Bei dieser Führerscheinklasse wird kein Führerschein, sondern nur eine Prüfbescheinigung ausgestellt.
Voraussetzung:
- Mindestalter 15 Jahre
Benötigte Unterlagen:
- Aktuelles Lichtbild
Die Antragstellung bei der Behörde (LRA OAL) übernehmen wir für dich.
Klasse L
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.
Mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, selbstfahrende Futtermischwagen und Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Voraussetzung:
- Mindestalter 16 Jahre
Benötigte Unterlagen:
- Aktuelles biometrisches Lichtbild
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Die Antragstellung bei der Behörde (LRA OAL) übernehmen wir für dich.